logo nl

 
Kostenlose Beratung:
0511 / 33 61 17 - 30
E Mail
youtube instagram facebook

logo nl hp2

 
Kostenlose Beratung:
0511 / 33 61 17 - 30
E Mail
youtube instagram facebook

Hilfe in besonderen Wohnformen (HBW) und Tagesstätte

thumb Gemeinsamer Baueinsatz mit Helfenden aus der Nachsorge Schorborn und Amelith im Haus der HoffnungDie Leistungen der ambulanten Suchtnachsorge können in den Therapiehäusern auch kombiniert mit Hilfen in besonderen Wohnformen und dem Angebot einer Tagesstätte in Anspruch genommen werden.

Die betreuten internen Wohnplätze und tagesstrukturierenden Maßnahmen werden insbesondere für Betreute vorgehalten, die diesen weiteren Zwischenschritt und Schutzrahmen aufgrund persönlicher Instabilität und eher geringer sozialer und beruflicher Ressourcen noch benötigen - zur Verbesserung der Alltagskompetenzen, zur Förderung der Teilhabe, zur Rückfallprophylaxe und um sich darüber hinaus positiv als Ex-User in der Einrichtung zu engagieren.

Zu den Angeboten der Tagesstätte gehören: Entwickeln und Verbessern von Fähigkeiten und Fertigkeiten, Arbeitstraining, Beschäftigungs-, Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, Entwicklung von Perspektiven im Bereich Ausbildung, Beschäftigung und Arbeit sowie deren Umsetzung, Förderung sozialer Kompetenzen, Freizeitaktivitäten und Sportangebote, ehrenamtliche Mitarbeit, Teilnahme am Leben in der Hausgemeinschaft (Mahlzeiten, Feste, Feiern, Andachten usw.), Teilnahme an kulturellen und gottesdienstlichen Veranstaltungen…

Die Leistungen und die Dauer der Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlicher Behinderung (ABW oder HBW und Tagesstätte) orientieren sich an den Problemlagen bzw. am Hilfebedarf. Leistungsträger für die Eingliederungshilfe sind die Kommunen.

Gesetzliche Grundlage für die Hilfegewährung ist § 102 i.V. m. § 113 SGB IX (Leistungen zur Sozialen Teilhabe). Es bestehen entsprechende Leistungsvereinbarungen nach den §§ 123 ff. SGB IX.