Wenn Du nach Deiner Therapie einen betreuten Wohnplatz in unseren Einrichtungen hast oder in Deiner eigenen Wohnung lebst, hast Du die Möglichkeit, ambulante Suchtnachsorge innerhalb unserer Fachstelle für Sucht und Suchtprävention in Anspruch zu nehmen.
Unser Angebot:
Teilnahme an einer 14-tägigen cleanorientierten Nachsorgegruppe, in der Du mit fachlicher Begleitung zusammen mit anderen Teilnehmenden über Deine Übergangsprobleme auf dem Weg Deiner Verselbständigung und Wiedereingliederung in Beruf, Arbeit und Gesellschaft sprechen kannst. Die Nachsorgegruppe bietet die Chance, sich dabei gegenseitig zu helfen und zu unterstützen.
Themen der Nachsorge-Gruppe sind:
- Erhaltung der Abstinenz
- Aufbau eines suchtmittelfreien Lebensstils
- Problembewältigung am Arbeitsplatz
- Berufs- und Arbeitsfindung
- Umgang mit Arbeitslosigkeit
- Gestaltung der Freizeit
- Umgang mit Medien
- Klärung von Partnerschaftsfragen und Beziehungskonflikten
Damit unterstützen wir Dich dabei, …
- die in der Therapie erworbenen Einsichten und Verhaltensweisen anzuwenden und weiterzuentwickeln.
- Deine Abstinenz zu erhalten, Deine Abstinenzmotivation zu festigen und einen suchtmittelfreien Lebensstil aufzubauen
- rückfallgefährdende Situationen und Krisen angemessen zu bewältigen.
- stabile soziale Kontakte und einen neuen, suchtmittelfreien Freundeskreis aufzubauen.
- beruflich in die Arbeitswelt integriert zu werden und Eingliederungsschwierigkeiten zu überwinden.
- Deinen Führerschein zu erwerben oder Deine Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, um die beruflichen Wiedereingliederungschancen zu verbessern.
- Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.
- Deine Freizeit sinnvoll zu gestalten und zu einem guten Umgang mit Medien zu finden.
Wir bieten Dir zusätzlich zu den Gruppengesprächen auch Einzelgespräche und weitere sozialarbeiterische Hilfen als Nachsorgeleistungen an. Regelmäßige Urinkontrollen und Alkoholtests zum Clean-Nachweis sind verpflichtend.
Der Antrag auf ambulante Suchtnachsorge wird in der Regel am Ende Deiner Therapie gestellt.
Die Leistungen der ambulanten Suchtnachsorge können bei Bedarf mit Leistungen der Eingliederungshilfe (Ambulant Betreutes Wohnen, Hilfe in besonderen Wohnformen, Tagesstätte) kombiniert werden. Die entsprechenden Anträge werden in der Regel auch bereits während der Therapie gestellt.

