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Leistungsträger - Gesetzliche Grundlagen - Zertifizierung

Anerkennung

Die Rehabilitationseinrichtung Neues Land e.V. mit den Therapiehäusern in Schorborn und Amelith ist von den Rentenversicherungsträgern, den Krankenkassen und den Sozialhilfeträgern für die Durchführung medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen (stationäre Entwöhnungsbehandlungen) anerkannt.

Federführender Leistungsträger ist die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, die beide Therapiehäuser/Standorte als eine Gesamteinrichtung anerkannt hat.

Belegungsverträge mit dem Federführer im Sinne von § 15 Absatz 6 SGB VI in Verbindung mit § 38 SGB IX zur Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind für jeden Standort vorhanden. Die abgeschlossenen Verträge mit Wirkung für alle Träger der Deutschen Rentenversicherung sind am 01.07.2023 in Kraft getreten.

Gesetzliche Grundlagen für die Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind die Bestimmungen der §§ 6 und 9 SGB IX in Verbindung mit den §§ 26 und 42 SGB IX sowie § 15 SGB VI bzw. § 11 Absatz 2 SGB V.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen haben für die Therapiehäuser in Schorborn und Amelith Bestandsschutz nach § 111 Abs.3 SGB V gewährt. Auf dieser Basis besteht ein Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen. Dies impliziert, dass Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 40 SGB V durch die Krankenkassen entsprechend § 111 Abs. 1 SGB V dort erbracht werden können.

Es besteht eine staatliche Anerkennung gemäß den §§ 35,36 BtMG („Therapie statt Strafe“).


Qualitätsmanagement/Zertifizierung

Es besteht ein von der BAR (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) anerkanntes Qualitätsmanagementsystem nach § 37 Abs. 3 SGB IX, das auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001:2015 die Managementanforderungen der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Suchttherapie (deQus) erfüllt.
Zertifizierungsgesellschaft: proCum Cert GmbH

Die aktuellen Zertifikate können hier aufgerufen werden.

Zertifizierung 2021

Zertifikatsergänzung 2021