Die Leistungen der ambulanten Suchtnachsorge werden in Kombination mit Ambulant Betreutem Wohnen angeboten. ABW-Hilfen (Assistenzleistungen) werden gewährt für Nachsorgeteilnehmer, die extern in selbst angemieteten Wohnräumen wohnen (eigene Häuslichkeit) und die zusätzlich zum Suchtnachsorgeangebot weitere Unterstützung und Hilfen zur Alltagsbewältigung und zum Erreichen und Erhalten einer selbständigen Lebensführung benötigen.
Teilnehmer im Ambulant Betreuten Wohnen können bei Bedarf auch das Modul der Tagesstätte in Anspruch nehmen.