Über uns
Wir sind ein konsequent suchtfreies Hilfsangebot.
Wir bieten eine nahtlos ineinander verzahnte Kette von Hilfsmöglichkeiten an:
Von der Straße (Streetwork) über Gefängnisarbeit, Tagestreffpunkte Bauwagen und "SOS-Bistro und mehr", Präventionsarbeit, Drogen- und Suchtberatungsstelle, einer vollstationären Clearingstation zur Orientierung und Therapievorbereitung bis hin zu 40 Plätzen für stationäre medizinische Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlungen) an zwei Standorten im Weserbergland (Schorborn und Amelith) und nachgehenden Hilfen (Ambulante Suchtnachsorge, Ambulant Betreutes Wohnen, integrative Wohnformen mit tagestrukturierenden Maßnahmen) im Anschluss an eine Therapie. Alle Bereiche dienen dem Ziel der selbstständigen und suchtfreien Lebensführung, der sozialen und beruflichen Teilhabe.
Das Neue Land versteht sich als ein sinn- und werteorientiertes Angebot auf der Grundlage des christlichen Glaubens.
Neben der substanzbezogenen Suchthilfe bietet das Neue Land auch umfassende Hilfen im Bereich neuer substanzunabhängiger Süchte, z. B. im Medienbereich (Gaming Disorder, Pornografie, etc.).
In Hannover-Ahlem (Haus der Hoffnung) leistet das Neue Land eine Aufbauarbeit an einem jüdischen Baudenkmal mit Erinnerungskultur (u.a. Café Jerusalem) und einem integrativen Lebensmodell für nachgehende Hilfen im Anschluss an eine Therapie.
Der Verein wurde am 28.12.1971 mit dem Namen "Katakombe - Zentrum für evangelistische Gemeindearbeit" unter der Nummer 3960 im Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen. Im Jahr 1987 wurde der Verein umbenannt in "Neues Land e.V.". Der Verein ist der offizielle und rechtliche Träger des Neuen Landes.
Nachfolgend können Sie die Satzung einsehen:
Neues Land e.V., Steintorfeldstraße 11, 30161 Hannover
Vereinssatzung (registriert im Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover, unter der Nr. 3960)
§ 1
Name, Eintragung im Vereinsregister, Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen “Neues Land e.V.“.
Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover unter der Nummer 3960 am 28. Dezember 1971 eingetragen worden.
Der Verein “Neues Land e.V.“ ist Mitglied im “Diakonischen Werk der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers e.V.“ und damit dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. (Diakonie Bundesverband) als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angeschlossen.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2
Sitz
Der Verein hat seinen Sitz in Hannover.
§ 3
Zweck des Vereins
(1) Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 S. 1 Nr. 1 AO, die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jugendhilfe, der Erziehung, der Berufsbildung sowie der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes.
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht
- durch christlich-diakonische Bemühungen, Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ein suchtfreies und/oder eigenständiges Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen.
- durch kulturelle Veranstaltungen zur Förderung der Begegnung zwischen Menschen verschiedener Kulturen und Religionen.
- durch planmäßiges Zusammenwirken mit der „Neues Land gemeinnützige Servicegesellschaft mbH“, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Göttingen unter der Nummer HRB 204743, zur gemeinsamen Verwirklichung der in Abs. 2 Nummer 1 und Nummer 2 genannten Tätigkeiten. Der Verein stellt der „Neues Land gemeinnützige Servicegesellschaft mbH“ die im nachfolgenden Abs. 3 genannten Einrichtungen und Dienste zur Verfügung. Ein besonderer Schwerpunkt im Zusammenwirken mit der „Neues Land gemeinnützige Servicegesellschaft mbH“ wird in der Beschäftigung, Qualifizierung und Ausbildung von Menschen liegen, um ihnen ein suchtfreies und/oder eigenständiges Leben sowie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren Körperschaften, die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, zur gemeinsamen Verwirklichung der in Abs. 2 Nummer 1 und Nummer 2 genannten Tätigkeiten, ist möglich. Dafür stellt der Verein die im nachfolgenden Abs. 3 genannten Einrichtungen und Dienste zur Verfügung.
(3) Zur Zweckverfolgung unterhält der Verein Einrichtungen und Dienste
- zur ambulanten und stationären Suchtkrankenhilfe,
- zur medizinischen Rehabilitation für suchtkranke Menschen und vergleichbarer Hilfeangebote
- zur Nachsorge für suchtkranke Menschen,
- zur Begleitung von Menschen in besonderen sozialen oder suchtspezifischen
Schwierigkeiten,
- für das betreute Wohnen,
- für die Bildung von Wohngemeinschaften,
- für Beratungsstellen,
- für Begegnungs- und Tagungsstätten,
- als Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Ausbildungsbetriebe
- zur Hilfe zur Erziehung
- zur Suchtprävention für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
- für Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen zur Begleitung von Menschen in finanziellen Schwierigkeiten und Überschuldung.
§ 4
Beteiligungen, Nebengeschäfte
- Im Rahmen des Zwecks des Vereins nach § 3 kann der Verein Unternehmen gründen bzw. sich an ihnen unmittelbar und mittelbar beteiligen (Beteiligungen).
- Der Verein kann alle Nebengeschäfte tätigen, die der Förderung bzw. Erreichung des Zwecks des Vereins dienlich sind.
- Die vorgenannten Maßnahmen unter Nr. 1 und Nr. 2 dürfen dabei nicht gegen die Grundsätze der Gemeinnützigkeit verstoßen.
§ 5
Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" in der jeweiligen Fassung der Abgabenordnung.
- Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Der Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen wird durch die vorstehenden Bestimmungen nicht berührt.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 6
Mitgliedschaft
Mitglied können natürliche Personen sein, die ihren Glauben an Jesus Christus bezeugen, und juristische Personen, die den Zweck des Vereins fördern und die diakonische Grundlage seiner Arbeit wahren.
Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Aufsichtsrat zu beantragen. Sie tritt in Kraft, wenn mindestens drei Viertel der anwesenden Mitglieder im Rahmen einer Mitgliederversammlung zustimmen.
Eine ruhende Mitgliedschaft ist möglich und kann vom Mitglied oder vom Vorstand
beim Aufsichtsrat beantragt werden.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Ausschluss eines Mitglieds aus wichtigem Grund erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Dem Mitglied ist vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Austritt und Ausschluss werden innerhalb Monatsfrist seit Zugang der Erklärung bzw. des Beschlusses wirksam. Ausscheidende Mitglieder haben keine Ansprüche gegen den Verein bzw. auf Vereinsvermögen oder Teile davon.
Mindestens ein Mitglied des Vereins muss Mitglied einer Freikirche sein, die eine anerkannte Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
§ 7
Organe des Vereins
Der Verein hat folgende Organe:
- Mitgliederversammlung
- Aufsichtsrat
- Vorstand
§ 8
Mitgliederversammlung
- Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt, die vom Vorsitzenden – im Verhinderungsfall vom stellvertretenden Vorsitzenden – des Aufsichtsrates einberufen wird.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies vom Vorstand oder Aufsichtsrat mehrheitlich verlangt wird. Gleiches gilt, wenn mindestens ein Drittel der Vereinsmitglieder die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verlangt. Das Verlangen ist an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates unter Angabe der Tagesordnung zu richten.
- Die Frist zur Einladung zur Mitgliederversammlung beträgt mindestens zwei Wochen. Der Einladung ist die Tagesordnung beizufügen.
- Der Vorsitzende des Aufsichtsrates leitet die Mitgliederversammlung, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Sind beide verhindert, beruft die Mitgliederversammlung den Sitzungsleiter aus ihrer Mitte.
- Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder erschienen ist.
- Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern nach dem Gesetz oder dieser Satzung keine anderen Mehrheiten gefordert sind. Stimmenenthaltungen bleiben außer Betracht.
- Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen. Das Protokoll hat die Feststellung der Beschlussfähigkeit, den wesentlichen Ablauf der Versammlung und deren Beschlüsse zu enthalten. Das Protokoll ist vom Sitzungsleiter und dem von der Mitgliederversammlung ernannten Protokollführer zu unterzeichnen. Dem Protokoll ist die Anwesenheitsliste beizufügen.
- Die schriftliche Stimmabgabe ist bei der Wahl des Aufsichtsrates, des Vorstandes, Satzungsänderung und Auflösung des Vereins möglich.
- An der Wahl des Vorstandes dürfen die Kandidaten nicht teilnehmen.
- An der Wahl des Aufsichtsrates dürfen die Kandidaten und die vollzeitlichen Mitarbeiter nicht teilnehmen.
§ 9
Aufgaben der Mitgliederversammlung
- Entgegennahme und Annahme der Berichte des Aufsichtsrates
- Entlastung des Aufsichtsrates
- Entgegennahme der Berichte des Vorstandes mit Jahresabschluss und Haushaltsplanung. Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Haushaltsplanung
- Wahl der Mitglieder in den Aufsichtsrat. Die allgemeine Wahlperiode beträgt 4 Jahre.
- Wahl und Abwahl der Vorstandsmitglieder und des Vorstandsvorsitzenden auf Vorschlag des Aufsichtsrates.
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins.
§ 10
Aufsichtsrat
- Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 3 Mitgliedern.
- Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind für den Verein ehrenamtlich tätig. Ihnen können die nachgewiesenen Aufwendungen, die auch eine Sitzungspauschale enthalten können, ersetzt werden.
- Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte für die Dauer von 4 Jahren den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
- Mindestens zweimal im Jahr findet eine ordentliche Aufsichtsratssitzung statt.
- Eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung wird einberufen, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrates oder ein Mitglied des Vorstandes dessen Einberufung unter Eingabe der gewünschten Tagesordnungspunkte beantragt.
- Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder erschienen ist.
- Der Vorstand ist berechtigt, an den Sitzungen des Aufsichtsrates teilzunehmen. Dies gilt nicht bei Personalangelegenheiten des Vorstandes.
- Über die Sitzung des Aufsichtsrates ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen, das auch dem Vorstand zur Kenntnis zuzuleiten ist.
- Der Aufsichtsrat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung und informiert die Mitgliederversammlung darüber.
§ 11
Aufgaben des Aufsichtsrates
- Aufsicht über den Vorstand
- Vorschlag zur Wahl des Vorstandes und des Vorstandsvorsitzenden durch die Mitgliederversammlung
- Erstellung und Beschlussfassung einer Geschäftsordnung für den Vorstand
- Entgegennahme und Annahme der Berichte des Vorstandes
- Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses und des Haushaltsplanes
- Entlastung des Vorstandes
- Bestellung des Abschlussprüfers.
- Zustimmung bei Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen
- Beschlussfassung über Verträge mit den Vorstandsmitgliedern
- Beschlussfassung über den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken.
- Stellungnahme zu Anträgen auf Mitgliedschaft
§ 12
Vorstand
- Dem Vorstand obliegt die Durchführung der Arbeit des Vereins nach den Beschlüssen und allgemeinen Richtlinien der Mitgliederversammlung und des Aufsichtsrates nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat zu erlassenden Geschäftsordnung. Der Vorstand leitet die Einrichtung in eigener Verantwortung. Er ist dabei an die Satzung, Geschäftsordnung und Beschlüsse von Mitgliederversammlung und Aufsichtsrat gebunden.
- Bestimmte Geschäfte des Vorstandes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Aufsichtsrates. Einzelheiten hierzu werden ergänzend in der vom Aufsichtsrat zu erlassenden Geschäftsordnung geregelt.
- Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus 3 Mitgliedern. Sie werden auf Vorschlag des Aufsichtsrates von der Mitgliederversammlung für 4 Jahre gewählt.
- Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins sind 2 Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich im Sinne des § 26 BGB berechtigt.
- Die Sitzungen des Vorstandes finden in der Regel mindestens einmal im Monat statt. Über die Sitzungen ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis zu geben.
- Der Vorstand kann zu seinen Sitzungen sachkundige Personen einladen.
- Gemeinsame Sitzungen des Vorstandes mit dem Aufsichtsrat finden regelmäßig, aber mindestens einmal im Halbjahr statt.
- Die Vorstandsmitglieder können für ein einzelnes Rechtsgeschäft jeweils durch Beschluss des Aufsichtsrats von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
§ 13
Änderung der Satzung
- Der Entwurf einer Satzungsänderung muss in der Einladung zu der darüber beschließenden Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden. Der Einladung ist die Stellungnahme des Aufsichtsrates beizufügen. Sofern die anstehenden Änderungen nicht vom Vorstand vorgeschlagen wurden, hat dieser eine Stellungnahme abzugeben.
- Zur Änderung der Satzung und des Zwecks des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich
- Satzungsänderungen sind dem Diakonischen Werk anzuzeigen.
§ 14
Auflösung des Vereins
- Der Einladung zu einer Mitgliederversammlung, in der über die Auflösung des Vereins entschieden werden soll, ist die Stellungnahme des Aufsichtsrates beizufügen. Sofern die Auflösung nicht vom Vorstand vorgeschlagen wurde, ist auch dessen Stellungnahme beizufügen. Der Auflösungsbeschluss bedarf zu seiner Wirksamkeit einer Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Es müssen mindestens dreiviertel der Mitglieder anwesend sein. Kommt die Anzahl der Mitglieder nicht zusammen ist nach 4 Wochen eine erneute Mitgliederversammlung anzusetzen, bei der mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein muss. Kommt auch diese Mitgliederzahl nicht zusammen, reicht bei der nächsten Mitgliederversammlung die tatsächliche Anwesenheit der Mitglieder.
- Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
§15
Verwendung des Vereinsvermögens
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts „Neues Land Stiftung“, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Diese Fassung der Satzung ist in der Mitgliederversammlung am 25.11.2023 mit der vorgeschriebenen Mehrheit beschlossen worden und ersetzt die bisherige Fassung vom 19.11.2022
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Zum Vorstand gehören:
Eberhard Ruß (Vorstandsvorsitzender, Geschäftsführer)
Andreas Loewe (stellv. Geschäftsführer)
Michael Lenzen (stellv. Geschäftsführer)
Zum Aufsichtsrat gehören:
Heinrich Esau
Annerose Hasenpusch
Markus Steil
Der Verein Neues Land e.V. hat 34 Mitglieder.
Der Verein hatte folgende Vorsitzende:
Hans-Georg Börner 1971 - 1985
Siegfried Kolbe 1985 – 1986 + 1994 - 1996
Edwin Meske 1987 - 1994
Rainer Zitzke 1996 - 2012
Hans-Joachim Bode (Aufsichtsratsvorsitzender) 2012 -2016
Lothar Germann (Aufsichtsratvorsitzender) 2016-2024
Der Verein hatte folgende Geschäftsführer:
Eckhard Schaefer 1971 - 1979
Jochen Buhrow 1980 - 2012
Zu Beginn unserer Arbeit (1972) waren alle Mitarbeite/Innen ehrenamtlich.
Organe des e.V.:
Michael Lenzen
Markus Steil
| Neues Land Therapieleitung: | Eberhard Ruß | |
| Neues Land Schorborn: | Friedhelm Erb | |
| Neues Land Amelith: | Eberhard Ruß | |
| Clearingstation: | Christoph und Sabine Erkens | |
| Drogenberatungsstelle: | Tobias Grote | |
| Fachstelle/ Suchtprävention: | Michael Lenzen | |
| Niedrigschwelliger Bereich: | Reinhard Grammlich | |
| Haus der Hoffnung/ Computence: | Daniel Rose | |
| EGH - Eingliederungshilfe | Eberhard Ruß | |
| Wirtschaftsbetriebe | Clemens Mauser | |
| QMB | Irene Mauser | |
| Datenschutzbeauftragter | Dominique-Sebastian Schütz | |
| Stabstellen: | ||
| Liegenschaften - Fundraising: | Andreas Loewe | |
| Personalbüro - Verwaltung: | Siegbert und Gaby Schkalee | |
Als christliche Suchthilfe arbeiten wir nicht allein auf der Welt.
Wir brauchen Ergänzung und Vernetzung und wir sind dankbar, wo wir sie erleben.
Wir arbeiten zusammen mit den Sozialleistungsträgern unserer "Klienten", also mit den Rentenversicherungsanstalten, den Krankenkassen, den kommunalen Sozialämtern und den Job-Zentren.
Wir arbeiten zusammen mit anderen Fachstellen, Beratungsstellen, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und Therapiestätten, mit der Justiz und mit Drogenentzugsstationen.
Wir sind vernetzt mit allen Drogentherapiezentren in Niedersachsen in der Landesstelle für Suchtfragen (NLS).
Wir sind innerhalb der Region Hannover vernetzt mit allen Drogen- und vielen Wohnungslosenhilfseinrichtungen in Arbeitskreisen, u.a. AK Sucht und Drogen und im Runden Drogentisch Hannover.
Wir gehören zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Lebenshilfen (ACL) und arbeiten dort mit ca. 30 christlichen Therapiestätten zusammen.
Alle unsere Hilfsangebote sind untereinander vernetzt. Unsere Hilfsangebote arbeiten als eine nahtlos ineinander verzahnte Kette von Hilfsmöglichkeiten, von der Straße bis zur Nachsorge und darüber hinaus.
Unter Links finden Sie außerdem eine Reihe verschiedener Internetlinks von Partnern, Verbänden, Freunden etc. des Neuen Landes.
Unsere Arbeit begann 1965 in Hannover und zwar in der christlichen Teestube "Katakombe", der ersten christlichen Teestubenarbeit in Deutschland.
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1965
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Start der ersten christlichen Teestubenarbeit in Deutschland "Katakombe", Hannover, Marienstr. 100, später Dieterichsstr. 6 bis 1977
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1971
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Vereinsgründung ("Katakombe – Zentrum für evangelistische Gemeindearbeit e.V.", später umbenannt in "Neues Land e.V."
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1972
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Beginn der Arbeit "Neues Land" (Februar) in Hannover, Ellernstr. 22 bis 1977
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1977
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Umzug "Neues Land", nach Hannover, Walderseestraße 15 bis 1989
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1979
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Eröffnung der "Katakombe" Podbielskistr. 71, Außenstelle des Neuen Landes für Beratung plus Buchladen bis 1998
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1980
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Die "Drogenmannschaft" beginnt ihre Tätigkeit (Streetwork).
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1981
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Januar - Beginn der Therapiearbeit in Schorborn/Solling
17. Juni – 1. "Tag der Begegnung" In Hannover, Lange-Hop-Str. 44: Eröffnung des Gästehauses, später Auffanghaus, ab 1993 Schwerpunkt für drogenabhängige Frauen |
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1984
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Schorborn – Kauf des Fachwerkhauses für Café, Adaptionsphase und Mitarbeiterwohnung
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1986
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Erweiterung durch das Haus "Am Rotdorn 6", Hannover Nachsorgehaus, ab 1992 auch Sitz des Leiters
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1988
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Der "BAUWAGEN" beginnt seine Tätigkeit in Hannover unter der Raschplatzhochstraße hinter dem Hbf
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1989
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Start der Arbeit in dem Haus Hannover, Steintorfeldstraße 11 Auffanghaus für drogenabhängige Männer + Drogenberatungsstelle + Notschlafplätze
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1989
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Anmietung des Forsthauses Schorborn, 1995 Kauf, 1996 Start der Sanierungsarbeiten
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1990
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Eröffnung der medizinischen Ambulanz, Steintorfeldstr. 11
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1991
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April - Das 2. Therapiehaus des Neuen Landes wird in Amelith eröffnet
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1992
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08.02. – Jubiläumsfeier 20 Jahre "Dein Reich komme…" (Südstadt- Gemeinde)
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1993
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Erweiterung der Bauwagenarbeit durch drei Container
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1994
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1. "Summer-in-the-City" – Einsatz in der Drogenszene Hannovers
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1995
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Erweiterung der Arbeit in Amelith durch Ankauf des Hauses.
Lange Str. 36 für die Adaptionsphase der Therapie |
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1997
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15.02. – Jubiläumsfeier 25 Jahre "Leben pur" (Südstadtgemeinde)
01. Mai - Start des "SOS-Bistro", Steintorfeldstr. 4 A, Hannover Randgruppenbistro zu Selbstkostenpreisen, Gutscheinaktion "Haste mal 'ne Mark?" |
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1998
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Kauf der zweiten Haushälfte in Amelith
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2000
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Einweihung des Turmhauses Amelith als Nachsorgehaus vor Ort
Einweihung des Nachsorgehauses "Long hope" in Hannover, Lange-Hop-Str. 44 A |
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2001
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Fertigstellung und Neu-Einweihung des Forsthauses Schorborn
Gründung der "Stiftung Neues Land" Beginn der Russischen Arbeit |
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2002
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09.02. - Jubiläumsfeier 30 Jahre "Hoffnung leben" (Gemeinde Walderseestraße)
Einweihung "Hof-Café Amelith" Dachbodenausbau Steintorfeldstr. 11 Start des "Neuland-Shuttle" |
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2003
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10.09. Ersteigerung des ehemaligen Mädchenhauses der Israelitischen Gartenbauschule in Ahlem
10.10. – Start mit den NL@home-Abenden in Hannover |
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2004
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Beginn des Projektes "computence"
1. Tag der offenen Tür in Ahlem - wir verzeichnen 400 Besucher 06.09. – Start des Kindercafés in Schorborn 24.09. - Grundsteinlegung für die Frauentherapie + Einweihung der neuen Kellerräume (Andachts- und Freizeiträume) in Amelith 03.12. – Einweihung der neuen Veranda in Schorborn |
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2005
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Einweihung der ersten Wohneinheit in Ahlem
Holzhackschnitzel-Heizanlage in Amelith Ersteigerung der Schlachterei-Lange Grund in Schorborn für Werkstätten Ein Mini-Shuttle für die Streetwork Start der Frauentherapie |
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2006
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1. Frühlingsfest in Amelith
25.05. – Jubiläumsfeier 25 Jahre Schorborn "Mit ganzem Herzen" Einweihung der Stadtteilberatung Ahlem (läuft bis 2008) Einweihung "Raum der Stille" |
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2007
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Glaube – Hoffnung – Liebe – 35 Jahrfeier 09.02.07 - Hannover (Walderseegemeinde)
01.05. – 10 Jahre "SOS-Bistro" + Start rauchfrei / 30.11. – 20 Jahre Bauwagen |
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2008
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Start von "Return – Fachstelle für exzessiven Medienkonsum" (bis Sept. 2011) in Ahlem
Fertigstellung des Café-Raumes von "Café Jerusalem" in Ahlem 06.07. "Running to Ahlem" – Michael Siebert läuft einen Ultra-Langlauf (120km) von Amelith nach Ahlem zugunsten des weiteren Ausbaus des "Hauses der Hoffnung" September Eine 150.000 Euro-Spende für einen Aufzug im" Haus der Hoffnung" geht ein. Ein Wunder vor unseren Augen! |
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2009
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20./21.06.2009 Einweihung des "Raumes der Erinnerung" und Inbetriebnahme der neuen Wohneinheit im 2. Obergeschoss (über dem Café Jerusalem) in Ahlem |
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2010
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09.05. Einweihung "Café Jerusalem" in Ahlem
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2013
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01.02. Einweihung der vier Nachsorgewohnungen im Dachgeschoss des Hauses und Einweihung des Seminarraumes und des PC-Raumes für das Projekt Computence in Ahlem
20./21.09. Jubiläumsfeier 10 Jahre "Haus der Hoffnung". Das "Haus der Hoffnung" ist Start und Ziel für die Benefiz-Fahrradtour "Hoffnover-Runde" mit 125 Teilnehmern für die Nachsorgearbeit in Ahlem. |
| 2014 |
19./20.09. Einweihung der letzten Wohneinheit für das Integrative Lebensmodell im 2. Stock des Hauses,
Start von CompuTence mit regelmäßiger Nutzung des EDV Schulungsraumes, Einweihung der 12 Stelen auf dem Außengelände, Abschluss der Sanierung der Loggien, Die Hoffnover 2.0 – Runde steigt als Benefizrunde für die Nachsorge in Ahlem |
| 2016 |
29.02. Eröffnung Fachstelle computence gefördert durch Aktion Mensch für eine Personalstelle
26.05. Einweihung der Arbeitstherapeutischen Werkstätten Schorborn, Lange Grund 4
09.11. Lothar Gehrmann ist neuer Aussichtsratvorsitzender
01.01. Ankauf der Bistro-Hauses Hannover, Steintorfeldstraße 4 A |
| 2017 |
01.01. Die ACL-Geschäftsstelle befindet sich im Neuen Land mit Frieda Penner als Mitarbeterin
08.04. Start des Flohmarktprojektes mit Detlef Mücke
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